Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Kabinett schränkt Klagerecht gegen Kinderlärm ein

Ja, Kinder müssen das Recht haben zu spielen, zu
toben und dabei Lärm zu machen. Wir alle haben das gemacht, als wir
noch klein waren. Dass Kindergeschrei bislang rechtlich gesehen dem
Lärm von Industrieanlagen gleichgestellt war, gehört zu den traurigen
Versäumnissen der Politik, die in Fensterreden nicht müde wird zu
versichern, dass Kinder die Zukunft unserer Gesellschaft sind. Dass
das Bundeskabinett nun dem Klagerecht gegen Kinderlärm nach dem
Emissionsschutzgesetz einen Riegel vorgeschoben hat, ist deshalb eine
zwar späte, aber trotzdem richtige Entscheidung. Gut, dass zumindest
der zunächst kritische Bundesvorstand der Seniorenunion sich hinter
diesen Beschluss gestellt hat. Traurig, dass der Landesvorsitzende
der NRW-Gliederung der CDU-Unterorganisation, Leonhard Kuckart, hier
ausschert und auf einem Klagerecht besteht. Vielleicht erinnert sich
der 79-Jährige nicht mehr daran, wie es zu seiner eigenen Kinderzeit
zuging. Kinderspiele sind mit Geräusch verbunden und kein
potenzielles Ziel kleinkarierter Rechtsstreitigkeiten. Herr Kuckart
sollte sein Wortgetöse einstellen und zurücktreten.

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