Muss die EU auf der Freilassung von Julia
Timoschenko bestehen und davon die Unterzeichnung des
Partnerschaftsabkommens mit der Ukraine abhängig machen? Die Antwort
lautet: Ja! Das Ja klang mitunter etwas brüchig. Aus den mittel- und
osteuropäischen Mitgliedsstaaten war die Parole zu hören, man dürfe
nicht eine Vereinbarung von historischer Bedeutung von einer einzigen
Person abhängig machen. Man kann es dem ukrainischen Präsidenten
Janukowitsch nicht verdenken, dass er da auf die Idee gekommen ist,
das Abkommen lasse sich womöglich auch ohne Entgegenkommen in Sachen
Timoschenko haben. Es ist gut, dass die EU-Außenminister sich nun
geschlossen und mit einigermaßen fester Stimme zur Bekräftigung der
grundsätzlichen Position durchgerungen haben.
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