Nun ist es höchstrichterlich entschieden. Der
Staat hat ein Anrecht darauf, seine Bewohner zweifelsfrei
identifizieren zu dürfen. Der Fingerabdruck im Reisepass bleibt, denn
sicher ist sicher. Das zumindest soll uns die Vielzahl der
Anti-Terror-Gesetze glauben lassen, die seit dem 11. September von
den Innenministern durchgedrückt wurden. Natürlich wird versichert,
dass nirgendwo eine zentrale Datei mit den biometrischen Daten über
die Bundesbürger angelegt wurde, aber wer mag das in Zeiten immer
neuer Enthüllungen um entfesselte Geheimdienste noch glauben? Und
erneut zeigt sich, dass sich das Rad der Sicherheitsgesetze, wenn es
einmal in Gang gesetzt wurde, nicht mehr zurückdrehen lässt.
Fingerabdrücke, Luftsicherheitsgesetz, Vorratsdatenspeicherung – all
das sollte den unbescholtenen Bürger zeitlich begrenzt als Reaktion
auf die Terroranschläge vor weiteren Attentaten schützen. Doch die
Gefahr ist so abstrakt und abstrus geblieben, dass die Gesetze zur
selbsterfüllenden Prophezeiung werden. Nichts ist passiert – weiter
so! Der Kampf gegen den nimmersatten stattlichen Zugriff auf
Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte der Bürger muss immer zu
Beginn geführt werden. Freiwillig geben die Sicherheitsbehörden
einmal erlangte Befugnisse nicht mehr zurück.
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