Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Freispruch für Jonathan Meese Im Sinne der Kunstfreiheit STEFAN BRAMS

Schauspieler und Künstler von Charlie Chaplin
über Anselm Kiefer bis hin zu Gerhard Polt – um nur einige zu nennen
– haben sich unter Verwendung der Nazisymbolik mit dem
Nationalsozialismus auseinandergesetzt, um das System und seine
Funktionsträger zu entlarven. Auch Jonathan Meese hat das getan –
wenn auch deutlich weniger überzeugend als die Genannten. Allzu leer
und lediglich auf die schnelle Provokation ausgerichtet, wirkt sein
ständiger Rückgriff auf die nationalsozialistische Symbolik in seinen
Auftritten – inklusive seines Hitlergrußes, der nun vor Gericht
verhandelt wurde. Dass das Kasseler Gericht den selbsternannten
Kunst-Diktator freigesprochen hat, ist konsequent. Denn die Freiheit
der Kunst ist ein hohes Gut. Und zu Recht schützt das Grundgesetz
auch Kunstwerke und Kunstaktionen, die einem nicht unbedingt gefallen
müssen. Insofern ist der Freispruch für den Performance-Künstler
Jonathan Meese ein gutes Urteil für die Kunst. Und es verlegt die
Debatte über Meeses Performances aus dem Gerichtssaal dorthin, wo sie
eigentlich geführt werden sollte: in die Öffentlichkeit.

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