Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Gerichtsbeschluss zum Burka-Verbot Schleierhaft SANDRA SPIEKER

Eine Burka erschwert die Sicht, sie lässt die
Persönlichkeit einer einzelnen Frau verschwinden. Sichtbar bleibt nur
eins: Es handelt sich um eine Frau. Der Fall des Sauerländers, der
ein Burka-Verbot für kommunale Bedienstete in Langenberg und
Oerlinghausen heizt die Diskussionen um Verschleierung und
Religionsfreiheit weiter an. Richtig ist, dass die Mindener Richter
einem Selbstdarsteller seine Grenzen aufgezeigt haben. Dennoch ist
der Fall vielleicht ein Zeichen dafür, wie sich die Debatte
entwickeln wird. Die Burka wird schrittweise aus Europa verbannt.
Nach Frankreich und Belgien haben nun auch die Niederlande
entschieden, den Vollschleier zu verbieten. Die Idee des
Sauerländers, sich zur Durchsetzung eines Verbots auf das
„Jedermanns-Recht“, das jedem erlaubt, sich schriftlich mit
Anregungen an den Gemeinderat zu wenden, ist neu, aber wahrscheinlich
nicht zu Ende gedacht. Zwei Wochen hat der Mann Zeit, gegen das
Urteil aus Minden Einspruch beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.
Dass die Richter dort anderer Meinung sein werden als ihre Kollegen
aus Minden ist eher unwahrscheinlich. Schleierhaft auch, warum sich
der Sauerländer bei seinem privaten Feldzug ausgerechnet Kommunen
aussuchte, in deren Rathäusern gar keine verschleierten Frauen
sitzen. Was bleibt ist weiterhin die Frage, ob ein Versteckspiel im
Staatswesen funktioniert. Wer sich vor aller Augen unsichtbar macht,
kann schwerlich Bestandteil eines Kollektivs sein.

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