Es gilt Satz 1: Das Gewaltmonopol des Staates
darf nicht angetastet werden. Dazu gilt Satz 2: Die Sicherheit bei
Fußballspielen darf nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des
Einzelnen oder eines Vereins abhängen. Diese Grenz-linien hält
NRW-Innenminister Ralf Jäger offenbar penibel ein. Deshalb sind seine
Überlegungen zulässig und vielleicht notwendig, jedenfalls aber
besser als die seines Bremer Kollegen, der die Vereine für Schutz
zahlen lassen will. Die Polizeikräfte sind mit den Herausforderungen
des Alltags ausgelastet. Die Spezialkräfte zur Sicherung von
gesellschaftlichen, politischen oder kulturellen Großveranstaltungen
sind an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekommen. Andererseits ist
eine Ausweitung der Stellenpläne wegen der angespannten Haushaltslage
ausgeschlossen. Nicht zu vergessen: Die Richter in NRW haben der
Landesregierung sonstige Einsparungen von Personalkosten gerade
verstellt. Sie ordneten an, dass die Gehaltserhöhungen auch für
bestbezahlte Beamte gelten müssen. Übrigens: Richter verdienen als
Angehörige des höheren Dienstes viel mehr als Polizisten, die in der
Regel im mittleren oder gehobenen Dienst tätig sind. Der Versuch des
NRW-Innenministers, durch reduzierten Personaleinsatz bei weniger
gefährdeten Spielen Ressourcen zu schonen, ist deshalb jedenfalls
legitim. Jäger hat dabei allerdings die genannten Grenzen streng zu
beachten. Eine Privatisierung öffentlicher Sicherheit darf es nicht
geben, beim Fußstreifenschutz in der Innenstadt so wenig wie bei der
Kontrolle per Streifenwagen in den gut situierten Vororten. Schon gar
nicht darf eine aufgeklärte Gesellschaft zulassen, dass Menschen, die
eine Veranstaltung wie ein Fußballspiel oder eine politische
Demons-tration besuchen, für ihre Sicherheit zahlen müssen. Das wäre
das Ende des demokratischen Prinzips der Freiheit. Sicherheit vor
Personalnot – das ist die Grenzlinie. Jägers Pilotversuch scheint
diese Linie zu beachten. Die Fußballvereine müssen nun prüfen,
welchen Beitrag sie zu leisten bereit sind.
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