Selten hat der Verfassungsgerichtshof in Münster
so viel öffentliche Aufmerksamkeit gefunden wie bei seiner
Verhandlung über die Besoldung der Beamten des gehobenen und höheren
Dienstes. Zentrale Fragestellung ist, ob das Land eine Pflicht zur
Anpassung des Gehalts an die Entwicklung der wirtschaftlichen
Verhältnisse hat und welche Rolle dem sogenannten Abstandsgebot
zukommt. Bislang jedenfalls haben deutsche Gerichte die Wahrung der
unterschiedlichen Wertigkeit der Ausbildung und Tätigkeit für zentral
erachtet. Fraglich bleibt daher, ob die Argumentation der
Landesregierung das Gericht überzeugt, dass die Unterschiede bei den
Nettoeinkommen zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten zu groß seien
und nivelliert werden müssten. So betrachtet geht es um mehr als die
vom Gesetzgeber verordnete Solidarität der Beamten mit dem maroden
Haushalt ihres Arbeitgebers. Natürlich sind Richter frei bei ihrer
Entscheidung. Beziehen sie die jüngste Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts ein, ist der Ausgang erwartbar. Beamte
dürfen nicht von der Einkommensentwicklung abgekoppelt werden.
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