Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Prüfung auf Verfassungstreue der NPD Farbe bekennen BERNHARD HÄNEL

Holger Apfel und sein NPD-Vorstand haben
bestimmt über ihre vermeintlich pfiffige Idee gefeixt, als sie Klage
in Karlsruhe einreichten, um sich ihre Verfassungstreue bescheinigen
zu lassen. Dass daraus nichts werden konnte, hatten die Kläger
einkalkuliert. Schon die mediale Aufmerksamkeit verbuchten sie als
Erfolg. Die Entscheidung der Verfassungsrichter ist logisch und
nachvollziehbar. Das Markenzeichen der Verfassungstreue wird nicht
durch Richter verliehen, sondern durch Programme, Reden und Handeln.
NPD-Parteivorstand und -Mitglieder haben es in der Hand nachzuweisen,
dass sie auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
stehen und sie nicht nur missbrauchen, um sie zu beseitigen. Doch es
gibt fast kein Urteil aus Karlsruhe mehr, das nicht zugleich eine
Mahnung enthält. Die Debatte über einen erneuten Verbotsantrag müsse
entscheidungsorientiert geführt werden, entschieden die Richter.
Diese Mahnung ist an die Bundesregierung und die Mehrheitsparteien im
Bundestag gerichtet, die sich seit Monaten zieren, sich dem
Verbotsantrag des Bundesrats anzuschließen – oder ihn begründet zu
verwerfen. Für beide Positionen gibt es gute Argumente. Aber
letztlich muss auch mal entschieden werden, welche Position man
einnehmen will.

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