Damit keine Zweifel aufkommen: Viele Überlebende
des Holocausts haben unerträglich lange kämpfen müssen, bis ihnen für
ihre Arbeit, die sie in den Ghettos während der Nazi-Herrschaft
verrichtet haben, endlich eine kleine Rente zugebilligt wurde. Der
Düsseldorfer Sozialrichter Jan-Robert von Renesse hat dabei
unzweifelhaft große Verdienste erworben und den betagten Opfern zu
ihrem Recht verholfen. Mehrfach ist von Renesse selbst nach Israel
gereist, um mit den Überlebenden zu sprechen und ihre Sicht der Dinge
zu erfahren. Mittlerweile allerdings schießt der Richter weit über
das Ziel hinaus. Mit Rundumschlägen bringt er seine Kollegen am
Essener Landessozialgericht, das bundesweit für Rentenprozesse
ehemaliger jüdischer Ghetto-Arbeiter bei Klagen aus Israel zuständig
ist, massiv in Misskredit. Von Renesse unterstellt, dass Akten
„systematisch vernichtet“ und Verfahren nicht rechtsstaatlich geführt
wurden, liefert dafür aber keine Beweise. Deshalb wandelt dieser
Richter nun auf einem schmalen Grat. Was er getan hat, könnte den
Tatbestand der üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllt haben.
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