Das politische Motiv klingt nicht besonders
gastfreundlich, aber man kann es nachvollziehen. Die Bundesregierung
will die Zuwanderung von Fachkräften, aber keine Zuwanderung in ihre
Sozialsysteme. Deshalb hat sie vor ein paar Monaten ein altes
europäisches Fürsorgeabkommen mehr oder weniger durch die Hintertür
und ohne parlamentarische Debatte ausgehebelt. Ziel ist es, dass
allen mittellosen EU-Zuwanderern, die ausschließlich zur Arbeitssuche
nach Deutschland kommen, aber hier nicht auf Anhieb einen Job finden,
keine Hartz IV-Leistungen gewährt werden. Die Jobcenter haben das
harte Signal aus Berlin erhalten. Sie bescheiden entsprechende
Anträge abschlägig und stoppen bereits erteilte
Bewilligungsbescheide. Dass bei betroffenen Italienern, Spaniern oder
Griechen Frust entsteht, ist nur zu verständlich. Zahlreiche Klagen
sind bereits anhängig gemacht worden – Entscheidungen in der
Hauptsache gibt es noch nicht. In juristischer Hinsicht wird sich die
Angelegenheit kompliziert gestalten. Zumindest jene arbeitssuchenden
EU-Zuwanderer, die bislang hier Sozialleistungen erhalten haben,
dürften nach rechtsstaatlichen Ermessen auf Vertrauens- und
Bestandsschutz pochen. Andererseits müssen aber Mechanismen greifen,
die die Zuwanderung steuern. Der Punkt, wo diese Steuerung inhuman
und europafeindlich wird, ist schnell überschritten. Hartz IV
jedenfalls sollte für alle „ultima ratio“sein.
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