Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Student soll trotz vorzeitigem Abschluss weiter zahlen Lebenserfahrung per Urteil LENNART KRAUSE

Das Gericht hat im Fall des Dortmunder
Turbostudenten richtig entschieden. Wer einen Vertrag abschließt,
muss diesen erfüllen. Auch wenn er dank exzellenter Leistungen
weniger als die Hälfte der Regelstudienzeit bis zum Abschluss
benötigt hat. Marcel Pohl hat sich bewusst für eine private
Universität entschieden. Der junge Mann wusste, dass die Ausbildung
an so einer Uni teuer ist. Dafür versprechen die Privaten perfekt
ausgestattete Seminarräume, kleine Kurse und gute Kontakte. Zudem
gelten sie als gut vernetzt. All dies hat Marcel Pohl genutzt. Er
hätte sein Studium nie so schnell abschließen können, hätte er nicht
Seminare in verschiedenen Zweigstellen seiner Uni belegt. Er hat also
Leistungen empfangen, aber auch Leistung gebracht. Es ist eben wie
bei einem Autokredit. Läuft dieser über fünf Jahre, muss der
Kreditnehmer den Komplettbetrag bezahlen, auch wenn er das Auto nach
zwei Jahren nicht mehr fährt. Zudem gilt die Regel: Wenn einer, dann
alle. Für die Uni in Dortmund hätte ein anderes Urteil bedeutet, dass
es keine Planungssicherheit mehr gebe, da auch andere Studenten ihr
Geld zurückfordern würden. Zudem kann es einem 22-jährigen
Masterabsolventen nicht schaden, etwas Lebenserfahrung zu bekommen.
Denn: jede Entscheidung hat Konsequenzen.

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