Leihmutterschaft, künstliche Befruchtung,
Präimplantationsdiagnostik: Lange Jahre ist in Deutschland
leidenschaftlich gestritten worden über das unbedingte Recht
erwachsener Menschen auf ein – möglichst gesundes – leibliches Kind.
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm verschiebt nun
erfreulich deutlich die Perspektive: Das Kind sollte im Zentrum der
Debatte stehen, nicht die Eltern. Dass ein biologischer Vater, ein
Samenspender, anonym bleiben will, wiegt weniger schwer als der
Wunsch seiner Tochter, die eigene Herkunft zu kennen. Das Urteil
steht damit in einer Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen in
jüngerer Zeit: Kinder haben – auch gegen den Willen der Mutter – ein
Recht auf die Fürsorge nicht verheirateter Väter, stellte das
Bundesverfassungsgericht beispielsweise 2010 fest. Eigentlich eine
Selbstverständlichkeit, und doch dauerte es Jahre, bis die
Bundesregierung das Urteil endlich – vorige Woche – in ein Gesetz
goss. Nun macht das OLG noch einmal den richtigen Weg deutlich: weg
vom unbedingten Recht auf ein Kind, hin zum unbedingten Recht der
Kinder.
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