Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat eine
vielbeachtete Entscheidung getroffen. Dass Arbeitgeber ohne
Begründung schon ab dem ersten Krankheitstag eines Arbeitnehmers von
diesem ein Attest verlangen können, ist eine Konkretisierung, die
nicht überrascht. Es ging um den Fall einer WDR-Redakteurin aus dem
Jahr 2010, die eine Dienstreise beantragt hatte, die ihr Chef zweimal
abgelehnt hatte. Sie hatte sich daraufhin für den Reisetag krank
gemeldet. Das geforderte Attest legte sie vor, erschien aber einen
Tag später wieder am Arbeitsplatz. Ihr Chef verlangte von ihr wegen
eines erschütterten Vertrauensverhältnisses, die Redakteurin solle
künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vorlegen. Dies
fand die Redakteurin willkürlich und klagte. Zweifellos ein
Einzelfall. Die generellen Daten zeigen: Der Krankenstand in
deutschen Betrieben ist seit Jahren auf einem historischen Tiefstand.
Lediglich drei bis vier Prozent der Belegschaften melden sich jedes
Jahr krank. Ein Misstrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern auf diesem Gebiet lässt sich hieraus nicht ableiten.
Insofern wäre es fatal, wenn sich an der gängigen, mehrheitlich
geübten und bewährten Praxis etwas änderte. Andere Themen in der
Arbeitswelt sind wichtiger.
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