Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Verkehrsgerichtstag Halter in die Pflicht nehmen PETER MLODOCH, GOSLAR

Seit Jahren ist sie in der Diskussion, seit
Jahren wehrt sich die Autofahrerlobby von ADAC bis zu den
Verkehrsrechtsanwälten vehement – und bislang erfolgreich – gegen
sie: die Halterhaftung im fließenden Verkehr. Noch müssen in
Deutschland Autobesitzer nicht dafür geradestehen, wenn die Fahrer
rasen oder drängeln, aber nicht ausfindig gemacht werden können. Nur
bei Parksünden wirkt die Ausrede, man sei gar nicht gefahren, längst
nicht mehr. Jetzt wagt Verkehrsgerichtstagschef Kay Nehm einen neuen
Vorstoß, um die Halterhaftung auszuweiten. Die Unterscheidung
zwischen ruhendem und fließendem Verkehr ist in der Tat nicht
nachzuvollziehen. Was beim Parken im Halteverbot geht, sollte doch
erst recht bei schwereren Verkehrsverstößen möglich sein,
insbesondere bei Tempodelikten, von denen erhebliche Gefahr für Leib
und Leben ausgeht. Das ist keine Aufweichung des Prinzips, dass nur
derjenige, der eine Tat auch tatsächlich begangen hat, dafür belangt
werden kann. Es geht vielmehr nur darum, eine Mitwirkungspflicht des
Halters zu schaffen und diese notfalls auch mit einer Geldbuße
durchzusetzen. Wer sein Auto anderen überlässt, trägt in gewisser
Weise auch die Verantwortung dafür, wenn mit diesem Gefährt die
Verkehrssicherheit aufs Spiel gesetzt wird. Als  Halter kann und muss
man von seinen Fahrern verlangen, dass sie die Regeln auf den Straßen
einhalten. Tun sie es nicht, sollten sie dafür auch finanzielle
Konsequenzen tragen.

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