Der Bericht der Krankenkassen über falsche
Krankenhausabrechnungen legt den Verdacht nahe, dass viele Häuser
bewusst möglichst hohe Behandlungskosten ansetzen und dabei oft auch
am Rande des Betrugs agieren. Solange ihnen dafür keine finanziellen
Sanktionen drohen, wird sich an dieser Praxis auch wenig ändern.
Zumindest in den Fällen, in denen es keine unterschiedlichen
medizinischen Einschätzungen über den notwendigen Aufwand gibt,
sollte Fehlverhalten auch finanziell spürbar werden. Viele
Einzelbeispiele von Ärzten, Pharmaindustrie oder Krankenhäusern
zeigen, dass in der Vergangenheit viel zu oft auch die Grenze zum
systematischen Betrug an den Kassen überschritten wurde. Dagegen
hilft nur hartes Durchgreifen. Der Spitzenverband verlangt, dass auch
die Leistungsträger den Aufwand für eine Prüfung bezahlen müssen,
wenn sich eine Rechnung im Nachhinein als falsch erweist. „Damit
würde ein Anreiz für die Krankenhäuser gesetzt, fehlerhafte
Abrechnungen künftig zu vermeiden“, heißt es noch diplomatisch im
Bericht. Ungerecht wäre es jedoch auch, die Krankenhäuser unter
Generalverdacht zu stellen. Denn im Großen und Ganzen verhalten sich
die Einrichtungen korrekt. Nur summieren sich selbst anteilig geringe
Schäden im Moloch Gesundheitswesen schnell auf Milliardenbeträge.
Geschädigt sind vordergründig nur die Kassen. Doch am Ende bezahlen
die Versicherten mit ihren Beiträgen die Zeche. Deshalb müssen auch
kleine Schwachstellen im System beseitigt werden. Den
Krankenhausbetreibern fehlt es aber an entsprechenden Einsichten. Nun
ist der Gesetzgeber gefragt. Denn auch der Bund muss ein Interesse an
möglichst geringen Kosten des Systems haben, das künftig immer mehr
mit den ohnehin knappen Steuermitteln unterstützt werden muss.
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