Der Übergang vom Berufsleben in das
Rentnerdasein ist ganz einfach: Ist man vor 1948 geboren, arbeitet
man bis 65. Dann genießt man seine Rente oder verdient dazu, so viel
man kann. Für spätere Jahrgänge steigt das Renteneintrittsalter
stufenweise auf 67 Jahre. Ist man mindestens 35 Jahre versichert –
und nur noch dann -, kann man mit 63 in Rente gehen. Für jeden Monat,
der einen von der persönlichen Regelaltersgrenze trennt, muss man
dann aber einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Das kann
sich auf 14,4 Prozent summieren. Zu viel für viele Arbeitnehmer, die
ihren Platz durchaus für Jüngere räumen würden. Denn man darf nur 400
Euro pro Monat hinzuverdienen. Die jetzt geplante Regelung eröffnet
neue Horizonte: Man darf so viel hinzuverdienen, wie man zuvor auch
schon verdient hatte. Sinnvoll ist das nur, wenn man abgesichert
selbstständig ist und dadurch das zu versteuernde Einkommen um die
Betriebsausgaben – z. B. für ein schickes Auto – senken kann. Man
kann womöglich sogar weiter in die Rentenversicherung einzahlen.
Bleibt allerdings die Frage: Warum behält man dann nicht gleich
seinen Job?
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