Neue Westfälische (Bielefeld): Kündigungsschutz für adipöse Menschen Gesellschaftliche Verachtung Carolin Nieder-Entgelmeier

Die Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Drogen
galt lange als Charakterschwäche. Mittlerweile ist nicht nur
medizinisch, sondern auch gesellschaftlich anerkannt, dass es sich
dabei um eine Krankheit handelt, die behandelt werden muss. Auch der
Umgang mit Fettleibigkeit wandelt sich, allerdings bisher nur
medizinisch, gesellschaftlich ist Übergewicht ein Problem von
Menschen, die zu viel essen. Dabei kann extremes Übergewicht das
Ergebnis einer Krankheit sein, die körperlich oder psychisch bedingt
ist. Das muss noch keine Behinderung sein, doch wenn Menschen mit
einer chronischen Krankheit dauerhaft von der Teilhabe am Leben
abgehalten werden, haben sie nach deutschem Recht Anspruch auf den
Genuss eines besonderen Kündigungsschutzes. Egal, ob die Betroffenen
taub sind, im Rollstuhl sitzen oder fettleibig sind.

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