Es gebe „keine Planungssicherheit für
niemanden“. So ist aus Kreisen der kommunalen Energieversorger zu
hören. Niederschmetternder könnte das Urteil zur Atompolitik der
Bundesregierung nicht sein. Schwarz-Gelb hat in der Energiepolitik
einen Scherbenhaufen hinterlassen. Galt noch bis vor wenigen Tagen
der von allen wichtigen politischen Kräften einschließlich der
Energiebranche mitgetragene Konsens, dass das letzte Atomkraftwerk in
Deutschland 2022 vom Netz genommen wird, so verlängern sich nun die
Nutzungszeiten der Atommeiler teilweise bis in die Mitte dieses
Jahrhunderts hinein. Für alle, die im Vertrauen auf die alten
Laufzeiten in großem Stil in Erneuerbare Energien investiert haben,
ist diese Entscheidung ein Schlag ins Gesicht. Sie laufen Gefahr,
irgendwann Strom zu produzieren, den niemand abnimmt. Gerichtlicher
Streit kündigt sich also an, auch auf verfassungsrechtlicher Ebene.
Es geht um die Frage, ob das Atomgesetz vom Bundesrat genehmigt
werden muss. Kein Wunder, dass sich Kanzlerin Angela Merkel genötigt
sah, selbst von einer Auslandsreise aus beschwichtigende Statements
abzugeben. Doch es braucht mehr, um die Spekulationen zu beenden. Die
Zukunfts- und Exportbranche der Regenerativen Energien braucht
konkrete Planungssicherheit.
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