„Wir sehen in der Gesetzesänderung einen Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn viele wissen, wie gefährlich die Handynutzung am Steuer ist, können sie der Versuchung nicht widerstehen, während der Fahrt einen Blick auf das Display zu werfen und mehr“, erklärt Norbert Wulff, Vorstand des Kfz-Direktversicherers DA Direkt. Von zentraler Bedeutung sei jedoch, dass hier noch weitere Schritte folgten und Ablenkungen sowie Handynutzung als Unfallursache erfasst würden. „Verkehrsexperten sehen eindeutig, welche Rolle Smartphones und andere mobile Geräte als Risiko im Straßenverkehr spielen. Genaue Zahlen zu Statistiken werden in Deutschland jedoch nicht erfasst.“
Wichtig sei es zudem, weiter über Risiken am Steuer aufzuklären und Autofahrer zu informieren. „Ein Verbot stellt eine Handlung unter Strafe und ist daher wirksam. Aber nur wenn die Fahrer sich bewusst sind, warum das Gesetz sinnvoll ist, handeln sie noch konsequenter“, so Wulff weiter. „Deswegen informieren wir regelmäßig über Gefahren im Straßenverkehr und haben auch aktuell wieder Online-Videos im Stile der Verkehrserziehungssendungen produzieren lassen.“
Das erneuerte Gesetz sieht vor, dass zum einen Tablets, E-Books und Videobrillen unter das Verbot gestellt werden. Auch das Schreiben von E-Mails und SMS während der Fahrt wird nun ausdrücklich untersagt. Zum anderen wird das Bußgeld für das unerlaubte Verwenden der mobilen Geräte teurer: Im Regelfall wird dies von 60 auf 100 Euro angehoben, in besonderen Fällen wird es sogar bei bis zu 200 Euro liegen. Entsteht durch das Benutzen des Handys am Steuer ein Unfall mit Sachbeschädigung, drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Beim Verwenden mobiler Endgeräte auf dem Fahrrad, fällt ein Bußgeld von 55 Euro anstatt bisher 25 Euro an.