Im NRW-Justizministerium hieß es, man verspreche sich von der gesetzlichen Änderung \“eine effektivere Durchbrechung gefährlicher Gewaltspiralen\“ und zugleich präventiv auch eine stärkere abschreckende Wirkung. Mit Vorstoß will der Justizminister jetzt eine im April 2024 verabschiedete Richtlinie der EU zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umsetzen. Danach müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Verstöße gegen Eilschutzanordnungen, Kontakt- und Näherungsverbote oder Schutzanordnungen mit \“wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen\“ geahndet werden können. Im Jahr 2022 wurden nach Angaben des Düsseldorfer Landeskriminalamts 58.603 Fälle von häuslicher Gewalt in NRW bekannt, das sind 9,7 Prozent mehr als im Jahr 2021.
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