Es muss der bayerischen CSU schon arg vor dem
Landtagswahltermin 2013 grausen, wenn die Landesregierung jetzt
gerichtlich gegen eigene Beschlüsse zu Felde zieht. Bis 2019 wird
nicht an der Systematik des Länderfinanzausgleichs gerüttelt – so
haben es die Bayern vor elf Jahren mitbeschlossen und sich, das sei
erwähnt, in Gestalt ihres damaligen Ministerpräsidenten Edmund
Stoiber „höchst zufrieden“ mit dem damaligen Verhandlungsergebnis
gezeigt. Sicher – das ändert nichts an der Tatsache, dass Bayern über
dieses höchst komplexe Umlageverfahren über Gebühr belastet wird, und
das mit steigender Tendenz. Jedoch muss an dieser Stelle daran
erinnert werden, dass es beileibe nicht allein „gute Politik“ war,
die Bayern stark und damit zu einem Geberland gemacht hat. Auch die
Geldströme, die fast vierzig Jahre beispielsweise von NRW in den
Süden flossen, haben einen Gutteil zu der positiven Entwicklung im
Freistaat beigetragen. Es ist eben so in einem gut funktionierenden
Gemeinwesen: Der Starke steht für den Schwachen ein. Das mag an der
einen oder anderen Stelle ärgerlich sein; und es ist statthaft, über
Reformen der komplizierten Umverteilung staatlicher Einnahmen
zwischen Bund und Ländern – in der der Länderfinanzausgleich nur ein
Bestandteil ist – zu diskutieren. Das Bundesverfassungsgericht aber
allein aus wahlkampftaktischen Gründen zu behelligen – das ist
ziemlich arm.
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