Man könnte es so sagen: Während ganz
Fußballdeutschland bei der Europameisterschaft mit Joachim Löws
Halbfinalkickern fieberte, haben sie im Bundestag klammheimlich und
mal so eben die Datensätze von Millionen Bundesbürgern an
Inkassofirmen und Werbetreibende verschachert. Der Aufschrei über die
scheinbar so blutleere Beschlusssache „Fortentwicklung des
Meldewesens“ ist nachvollziehbar Doch auch das Abstimmungsverfahren
selbst wirft eine Frage auf: Wie kann es sein, dass eine so wichtige
Entscheidung fallen soll, wenn der Bundestag nur noch mit einem zwar
fachlich bewanderten, aber zahlenmäßig traurigen Häuflein von
Parlamentariern besetzt ist? Man könnte von mangelnder Sensibilität
sprechen – oder von Methode. Auch wenn Kenner der Berliner
Polit-Szene einwenden, dass die große Zahl an zu treffenden
Entscheidungen zu derlei Verfahren zwingt: Wenn es um die Weitergabe
von Namen, Anschriften oder Geburtstagen geht, wäre eine breite
Debatte Pflicht. Tröstlich: Letztlich ist das durchgewunkene Gesetz
zustimmungspflichtig. Im Herbst soll im Bundesrat eine Entscheidung
fallen. Hier scheint sich bereits – von der Opposition organisiert –
vehementer Widerstand zu regen. Zudem hätte jeder Bundesbürger immer
noch eine letzte eingebaute Notbremse zur Hand: Er muss einfach
„Nein“ ankreuzen, wenn er im Einwohnermeldeamt gefragt wird, ob seine
Daten weitergegeben werden dürfen.
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