Nur mehr Verkehrszeichen mit CE-Kennzeichnung gültig


 
Bei Straßenverkehrszeichen, Befestigungssystemen und Aufstellvorrichtungen bedeutet die CE-Kennzeichnung, dass die Vorgaben der ÖNORM EN 12899 erfüllt sind. Der Produzent weist mit dem CE-Kleber auf der Rückseite des Schildes und der zugehörigen Leistungserklärung nach, dass das Produkt geprüft ist und den vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen entspricht.

Die Zuordnung der Leistungserklärungen ist je nach Betrieb individuell geregelt und den unterschiedlichen Produkten zugewiesen. Jede Erklärung muss die Bestätigung über die Übereinstimmung mit den Anforderungen der ÖNORM EN 12899 und ÖNORM V 2051 und die genaue Erklärung der Leistung des Schilds bzw. des Befestigungssystems enthalten. Die Leistungserklärungen der einzelnen Produkte finden Sie auf der jeweiligen Homepage des Produzenten. Sehr leicht einsehbar sind die Leistungserklärungen auf der Homepage der Firma Ebinger & Sohn www.ebinger.co.at. Auch können Sie diese jederzeit beim Unternehmen anfordern: office@ebinger.co.at

Eine Ausnahme der neuen Kennzeichnung gilt für Baustellenverkehrszeichen, temporäre Verkehrszeichen, Fundamente und Überkopfwegweiser-Konstruktionen.

Für die Straßenmeistereien, Behörden und Bundesländern ist es wichtig die Merkmale der neuen Kleber zu kennen. Die neuen Kleber werden mit dem CE-Zeichen, der Information zur ÖNORM EN 12899-1:2011 und der Nummer der zugehörigen Leistungserklärung ergänzt. Die RVS Kennzeichnung bleibt bestehen und ist ebenso auf dem neuen Kleber vorhanden. Bei den Bauartenklebern hat sich nichts verändert, diese sind wie zuvor notwendig und werden zusätzlich auf die Rückseite der Schilder geklebt.

Dieser Kleber ist für Schilder mit Folientyp 1 ab Jänner 2013 verpflichtend: Ansicht des Klebers