Nutzungsüberlassungsverträge bedarfsgerecht konfigurieren


 
„Unsere Mitglieder erhalten ab sofort qualifizierte rechtliche Unterstützung, wenn es um Verträge zur Nutzungsüberlassung geht“, so Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Fuhrparkverbandes. Der neue Konfigurator ermöglicht teilindividualisierte Verträge, die vom Verbandsjuristen individuell angepasst werden können.

Nutzungsüberlassungsverträge sind ein wichtiges Instrument im Fuhrparkmanagement. Genauso wichtig ist es, dass die Verträge rechtlich aktuell sind. Ab sofort steht den Mitgliedern des Bundesverbands Fuhrparkmanagement der von Rechtsanwalt Michael Spähle überarbeiteter Nutzungsüberlassungsvertrags-Konfigurator zur Verfügung. Mit dessen Hilfe können Mitglieder selbst ein auf die Bedürfnisse ihres Unternehmens weitgehend angepasstes Nutzungsüberlassungsvertrags-Muster erstellen.

Vorgefertigte Musterverträge sind unflexibel und passen daher meist nur in Auszügen auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beim Verwender. Deshalb müssen diese Verträge häufig mit erheblichem Aufwand angepasst oder sogar vollständig neu erstellt werden. Der Konfigurator ermöglicht es, auf einfache Art ein Vertragsmuster zu erstellen, das nur noch in Einzelheiten mit recht geringem Aufwand an die Erfordernisse des jeweiligen Unternehmens angepasst werden sollte. Sofern individueller Anpassungs-bedarf besteht, haben Mitglieder die Möglichkeit, diese von dem Verbandsjuristen des Bundesverbands ausarbeiten zu lassen.