Vom 1. April an können sich Oldtimerbesitzer gegen
viele Gefahren versichern, die während der Restaurierung ihres
Schmuckstücks drohen. Die neue Restaurierungsversicherung der ADAC
Autoversicherung AG bietet Schutz während der Wiederherstellung –
unabhängig davon, ob das Fahrzeug zugelassen ist oder nicht. Wer sein
Auto selbst restauriert, minimiert damit das Risiko deutlich, dass im
Schadensfall alles verloren ist, wofür er viel Zeit, Geld und Hingabe
investiert hat.
Während der vorübergehenden Wiederherstellung sind die
Fahrzeugteile beispielsweise gegen Diebstahl und Brand versichert.
Der Wiederbeschaffungswert der abmontierten Teile wird im
Schadensfall ebenso erstattet. Auch der Transport zu Restaurator,
Lackierer oder Autosattler gehört zum Versicherungsschutz. Die
Restaurierungsversicherung wird entweder als eigenständiger Vertrag
für nicht zugelassene Fahrzeuge oder als Erweiterung zu einer
bestehenden ADAC-ClassicCarVersicherung (Haftpflicht und Teilkasko)
gegen einen Mehrbeitrag angeboten.
Abgeschlossen werden kann die Restaurierungsversicherung für Pkw
und Motorräder, die in einer Halle oder einer Einzel- bzw.
Sammelgarage des Versicherungsnehmers stehen. Dabei muss das Fahrzeug
älter als 30 Jahre sein und der Originalzustand weitgehend
wiederhergestellt werden. Die Restaurierung muss privat, also nicht
in einer gewerblichen Werkstatt durchgeführt werden. Bei vorzeitiger
Fertigstellung wird die unverbrauchte Prämie zurückerstattet.
Abgeschlossen werden kann die neue Versicherung für eine Dauer von
maximal 24 Monaten.
Weitere Informationen zur neuen Restaurierungsversicherung gibt es
in allen ADAC Geschäftsstellen, im Internet unter
www.adac.de/classiccar sowie unter Telefon 0 180 / 5 12 10 32 (14
Cent/Min/Festnetzanruf/max. 42 Cent/Min/mobil ggf. abweichend).
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Dr. Bettina Hierath
Tel.: (089) 7676-2466
bettina.hierath@adac.de