Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Hiermit übermitteln wir Ihnen eine Vorabmeldung der
Ostsee-Zeitung, in der sich Bundesinnenminister de Maiziere zu
Einzelheiten der künftigen „Sicherheitsunterbringung“ von
gefährlichen Straftätern nach ihrer Haftentlassung äußert.
Zu Ihrer Verwendung.
Mit freundlichen Grüßen
Ostsee-Zeitung
Chef vom Dienst
Tel: 0381 365 439
Bundesinnenminister de Maiziere: Gesetz über neue
Sicherheitsunterbringung von gefährlichen Straftätern könnte im
Herbst wirksam werden
Rostock. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) plant ein
Gesetz zur „Sicherheitsunterbringung“ von gefährlichen Straftätern.
Der Minister zeigte sich zuversichtlich, dass dieses Gesetz bereits
im Herbst wirksam werden kann. Er dränge auf eine schnelle Lösung,
weil weitere Entlassungen von „potenziell gefährlichen Menschen“
anstehen bzw. einige Täter nach Verbüßung der Haft bereits aus der
nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen worden sind, sagte de
Maiziere der Ostsee-Zeitung (Donnerstag). Mit dem neuen Instrument
der Sicherheitsunterbringung werde neben der Strafhaft oder der
Unterbringung von psychisch Kranken in einer geschlossenen
Psychiatrie eine andere Form geschaffen, um die Gesellschaft vor
gefährlichen Straftätern auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe zu
schützen. Eine solche Sicherheitsunterbringung könne auch nach dem
Urteil richterlich angeordnet werden. Die Entscheidung darüber richte
sich ganz nach der „wirklichen Gefährlichkeit“ des jeweiligen
Straftäters, betonte der Minister.
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Ostsee-Zeitung
Thomas Pult
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