Ostsee-Zeitung: Kommentar zum Karlsruher EMS-Urteil

Die Richter in den roten Roben haben mit ihrem
Spruch zwar grundsätzlich grünes Licht für die Ratifikation des
künftigen Euro-Rettungsmechanismus erteilt, doch so einfach loslegen
kann der ESM damit noch nicht. Denn es gab ein deutliches „Ja, aber“
aus Karlsruhe. Die Verfassungsrichter formulierten in einer klug
abgewogenen Entscheidung völkerrechtliche Vorbehalte für das
Inkrafttreten des ESM. Sie haben die deutschen Euro-Hilfen begrenzt.
Es wird zumindest erschwert, dass der milliardenschwere
Rettungsmechanismus zu einem Fass ohne Boden verkommt. Berlin muss
diese Begrenzung den anderen Euro-Partnern völkerrechtlich
verbindlich mitteilen. Das ist historisch einmalig. Die in Fragen des
Völkerrechts sehr vorsichtigen Richter haben ihren
Entscheidungsspielraum sehr weit ausgeschritten. Die schwarz-gelbe
Bundesregierung hat zwar verbal keine andere Position vertreten, doch
der komplizierte ESM-Text ließ leider vielfältige
Interpretationsmöglichkeiten zu. Insofern hat Karlsruhe die Tür
verschlossen, die andere Staaten gern offen gelassen hätten, um
Deutschland noch stärker als Zahlmeister für die Euro-Stabilisierung
in Anspruch zu nehmen. Da ist nun Karlsruhe vor.

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