Ostthüringer Zeitung: Kommentar Ostthüringer Zeitung Gera

Ostthüringer Zeitung Gera zu Internet-Pranger:

Zum einen steht das Grundgesetz, das auch für Vorbestrafte gilt,
dem Experiment entgegen. Zum anderen stellt der Internet-Pranger nur
eine Pseudo-Beruhigung für Bürger dar. Mehr noch: er schürt die Angst
vor dem seltsamen Mann am Ende der Straße. Die entlassenen Straftäter
hingegen macht er für immer zu Ausgestoßenen. Im schlimmsten Fall ist
der Pranger im Netz Wegbereiter für Lynch-Justiz. Wer wollte das
verantworten? Herr Wendt sicher nicht. Gewiss, der Staat hat die
Pflicht, die Bürger vor Verbrechern zu schützen, so weit und so gut
er es vermag. Aber es muss Grenzen geben. Wenn ein Vorschlag zur
Gefahrenabwehr rechtswidrig wird, ist diese Grenze überschritten.

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