Ostthüringer Zeitung Gera zu
Arbeitnehmer-Datenschutz:
Dass der Gesetzgeber dem ausufernden Trend zur gläsernen
Belegschaft entgegentritt, war lange überfällig. Schon zu Helmut
Kohls Kanzlerzeiten wurde ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz erwogen.
Die Frage, was ein Arbeitgeber darf und was nicht, war bislang ein
viel zu weites Feld. Der Ruf nach eindeutigen und nachvollziehbaren
Vorschriften ist darum verständlich. Sie sind im Interesse aller. Im
besten Fall geben Sie den Angestellten Vertrauen. Und den Firmen
Rechtssicherheit.
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