Das OVG gab sich bei der Urteilsverkündung alle Mühe, zu betonen, dass es sich um ein unpolitisches Verfahren handele. Dabei hat es der Vorsitzende Richter Gerald Buck mit der Farblosigkeit aber etwas übertrieben. Auch als neutrales Gericht hätte man in der öffentlichen Verhandlung durchaus etwas konkreter werden können. Wer in der mündlichen Urteilsverkündung völlig auf einschlägige Aussagen der AfD verzichtet, hat eine Chance verpasst, Justiz verständlich zu machen. Natürlich wird dies in einigen Wochen in der schriftlichen Urteilsbegründung nachgeholt. Doch das schriftliche Urteil wird wohl nur noch von Spezialisten gelesen.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Die AfD-nähe zu den Diktaturen in Russland und China dürfte wohl eher für den aktuellen Rückgang der Umfragewerte verantwortlich sein, als die Anti-AfD-Demonstrationen und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
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