Die Europäische Kommission hat Anfang dieser Woche
angekündigt, die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in den
europäischen Emissionshandel um ein Jahr zu verschieben, bis im
Herbst 2013 ein entsprechendes internationales Abkommen ausgehandelt
ist. Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer:
„Die Ankündigung der Europäischen Kommission, die Einbeziehung des
Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel im Jahr 2013 vorübergehend
auszusetzen, ist als Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen.
Damit konnte ein Handelskonflikt mit außereuropäischen
Luftverkehrsunternehmen vorerst vermieden werden. Allerdings bleibt
der innereuropäische Flugverkehr weiterhin in den Emissionshandel
einbezogen. Hierdurch sind Zubringerflüge für internationale Ziele
betroffen – ein klarer Wettbewerbsnachteil für europäische
Luftfahrtunternehmen und Flughäfen.
Um den Klimaschutz im Flugverkehr wirklich voranzubringen, ist ein
internationales Abkommen aller großen Emittenten erforderlich. Daher
müssen die Verhandlungen bei der UN-Zivilluftfahrtorganisation ICAO
mit Nachdruck vorangetrieben werden. Ziel muss es sein, die
europäischen Klimaschutzbemühungen mit der internationalen
Staatengemeinschaft so abzustimmen, dass Wettbewerbsnachteile für die
europäischen Fluggesellschaften vermieden werden und keine
handelspolitischen Verwerfungen entstehen.
An dem Ziel, den Luftverkehr in den Klimaschutz einzubeziehen,
muss festgehalten werden. Hierzu bedarf es aber einer globalen
Lösung, die für fairen Wettbewerb sorgt und nicht den Abstieg der
europäischen Luftfahrt einleitet. Europäische Alleingänge verfehlen
das klimapolitische Ziel und schaden der Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Airlines. Dadurch wird lediglich ein Ausweichen von
Drittstaaten-Airlines auf außereuropäische Luftverkehrs-Drehkreuze
provoziert. Die damit verbundenen Umwege führen zu zusätzlichem
CO2-Ausstoß und gleichzeitig zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen der
europäischen Airlines, die im Gegensatz zu ihren außereuropäischen
Wettbewerbern die zusätzlichen Kosten des EU-Emissionshandels zu
tragen hätten.“
Hintergrund:
Die UN-Zivilluftfahrtorganisation ICAO hat auf ihrer jüngsten
Ratstagung die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die einen
globalen Ansatz für marktbasierte Maßnahmen zur Einbeziehung des
Luftverkehrs in den Klimaschutz erarbeiten soll. Die Ergebnisse
sollen auf der nächsten ICAO-Generalversammlung im September 2013
vorgestellt werden. Die Europäische Kommission hat angekündigt, bis
dahin die zum Jahresbeginn 2012 eingeleitete Einbeziehung des
internationalen Luftverkehrs in den EU-Emissionshandel für etwa ein
Jahr auszusetzen. Die Einbeziehung auch des Luftverkehrs aus
Drittstaaten in den EU-Emissionshandel stieß bei vielen wichtigen
Handelspartnern der EU wie zum Beispiel den USA, China, Indien oder
Russland auf Widerstand. So haben China, Indien und die USA ihren
Luftfahrtunternehmen die Teilnahme am EU-Emissionshandel verboten.
Für die europäischen Luftfahrtunternehmen bedeutet die einseitige
Einbeziehung in den Emissionshandel einen erheblichen
Wettbewerbsnachteil.
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