PR-Experte Michael Oehme: Weit entfernt von Gleichstellungszielen

St. Gallen, 23.07.2014.Es ist seit Jahren DAS diskutierte
Thema. Bei Politik und Volk erhitzt es die Gemüter. Per
Definition ist die Frauenquote eine Vorgabe, die festlegt, dass
ein bestimmter Mindestprozentsatz von Beschäftigten eines
Unternehmens oder Mitgliedern eines Gremiums aus Frauen
bestehen muss. Das politische Ziel besteht darin, den Anteil
von Frauen in bestimmten Berufsgruppen und/oder
Führungsebenen zu erhöhen. „Dieses Vorhaben funktioniert
allerdings eher schlecht als recht“, Michael Oehme,
Unternehmensberater aus Sankt Gallen in der Schweiz. Denn
der Anteil von Frauen in den Spitzengremien großer
Unternehmen bewegt sich in Deutschland – vergleichsweise zu
dem Rest Europas – bereits seit Jahren auf einem sehr
niedrigen Niveau.

Aktuelle Forschungsergebnisse des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen, dass ein Viertel der
Aufsichtsräte in öffentlichen Unternehmen weiblich sind – das
Familienministerium strebt hingegen 30 Prozent an. Laut DIW
seien rasche Fortschritte bei der Besetzung der
Spitzengremien mit Frauen erst durch verbindliche zeitnahe
Zielsetzungen erreichbar. „Bundesfamilienministerin Manuela
Schwesig ist noch nicht zufrieden mit diesem Ergebnis, da der
Anteil von Frauen in Führungspositionen immer noch deutlich
unter den Erwartungen liegt“, erklärt PR-Experte Michael
Oehme.

Dieser Anteil von Frauen in Aufsichtsräten öffentlicher
Unternehmen von Bund, Ländern und Kommunen beträgt
25,1 Prozent. Bei den Unternehmen mit Bundesbeteiligung ist
demnach nur jede fünfte Position in Aufsichtsgremien mit
einer Frau besetzt. Der Frauenanteil in Vorständen und
Geschäftsführungen bei Firmen mit Bundesbeteiligung liege
sogar nur bei 13,9 Prozent. Als Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend äußerte sich Manuela Schwesig:
„Frauen in Spitzenpositionen sind Mangelware. Deshalb ist es
an der Zeit, dass hier nachgebessert wird.“ Sie sieht ab dem
Jahr 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent
für Aufsichtsräte von Unternehmen vor, die börsennotiert und
voll mitbestimmungspflichtig sind. Bei Nichterreichen der
Quote sollen die vorgesehenen Arbeitsplätze frei bleiben. Den
Regierungsplänen zufolge verbindliche Ziele zur Erhöhung des
Frauenanteils gesetzt werden.