Schluss mit lustig. Nachdem der Prokon-Firmengründer Carsten Rodbertus öffentlich von einer Genossenschaft träumte, in der er die insolvente Windkraftfirma Prokon überführen wollte, wurde er vom Amtsgericht Itzehoe entmachtet. „Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO)“, so das Gericht. Der vermeintlichen Lichtgestalt der Windkraft wurde so jeder Zugriff auf das Firmenvermögen entzogen. „Auch wenn das neue Insolvenzrecht Unternehmen zunächst vor dem Zugriff der Gläubiger schützen soll, so werden in diesem Fall eher die Gläubiger vor dem Unternehmer geschützt“, sagt Rechtsanwalt Florian Nolte (www.pwb-law.com). „Hier geht es um die Sicherung der Insolvenzmasse“, so Nolte. Der Versuch der Machterhaltung Rodbertus“ sei damit kläglich gescheitert.
„Freunde von Prokon“ sind keine Freunde von Prokon mehr
Über siebzigtausend deutsche Kleinanleger hatten Prokon rund 1,4 Milliarden Euro anvertraut. Mit der Überführung der Prokon Regenerative Energien GmbH in eine Genossenschaft hätten die Anleger ihre Rechtsansprüche an die Genossenschaft abtreten müssen. Florian Nolte: „Das ging den Freunden von Prokon offensichtlich dann doch zu weit und sie distanzierten sich öffentlich von Carsten Rodbertus. Bis auf Weiteres werde es auch keine Gespräche mehr mit Herrn Rodbertus geben, da er die Idee der Genossenschaft als Alleingang zum Erhalt seiner Macht missbrauchen wollte.“ Der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin, der durch das Verfügungsverbot nun Alleinherrscher über Prokon ist, lässt indes keine Zweifel mehr am maroden Zustand des Unternehmens. So wurde z. B. die vermeintliche Sachwert-Investition der Prokon in den sächsischen Palettenhersteller HIT Holzindustrie als bloße Kreditvergabe im Gegensatz zum Entwurf der Konzernbilanz (Okt. 2013) enttarnt. Derzeit spreche also mehr für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Mai 2014 als dagegen.
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