Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts stellt die Drei-Prozent-Sperrklausel unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien in Deutschland dar. Dies sei, so entschied der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts, deshalb verfassungswidrig. Jede Stimme eines Wahlberechtigten muss grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben.
„Dies ist ein großer Erfolg für die Demokratie und für unseren Rechtsstaat. Damit werden die kleineren Parteien bei der kommenden Europawahl nicht mehr ausgesperrt und haben jetzt endlich auch die Chance, in das Europaparlament gewählt zu werden“, betont Rechtsanwalt Sascha Giller. Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) hat sich für die Abschaffung der 3-Prozent-Sperrklausel vor dem Bundesverfassungsgericht eingesetzt. „Ich bin zufrieden, dass unsere Argumentente auch die Richter überzeugt haben“, erklärt Giller zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Gegen die vom Bundestag im Juni 2013 beschlossene Sperrklausel bei den Europawahlen hatten zahlreiche Bürger und vor allem kleinere Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Gericht hat nun den Anträgen entsprochen und die 3-Prozent-Sperrklausel für verfassungswidrig erklärt.
Ein Videostatement von Rechtsanwalt Sascha Giller zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gibt es auf der Homepage der Kanzlei unter www.pwb-law.com