Quecksilberemissionen werden nach EU-Recht zu Licht-Aus-Kriterium für neue Kohlekraftwerke

Deutsche Umwelthilfe legt Genehmigungsbehörden in
Schleswig-Holstein neues Rechtsgutachten vor – Genehmigungen für neue
Anlagen in Zukunft praktisch unmöglich – DUH-Bundesgeschäftsführer
Rainer Baake: „Investoren gehen hohes rechtliches und ökonomisches
Risiko ein“

Berlin, 17. Juni 2010: Der geplante Bau zweier Kohlekraftwerke am
Standort Brunsbüttel ist wegen der mit ihrem Betrieb verbundenen
Quecksilberbelastungen von Elbe und Nordsee auf Grund
europarechtlicher Vorgaben nicht genehmigungsfähig. Das ist die
Schlussfolgerung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) aus einem von
ihr beauftragten Rechtsgutachten, das jetzt den Genehmigungsbehörden
in Schleswig-Holstein vorgelegt wurde.

Mit Steinkohle befeuerte Kraftwerksblöcke der in Brunsbüttel
geplanten Größenordnung leiten, trotz der so genannten
Rauchgaswäsche, mit dem Abwasser pro Jahr und Block bis zu 10
Kilogramm Quecksilber in die umgebenden Gewässer. Dieser
„Quecksilberschlupf“ kann trotz der heute verfügbaren Filtertechnik
nicht zurückgehalten werden. Darüber hinaus kommt es über die
Schornsteine zu Quecksilberemissionen von mehr als 300 Kilogramm pro
Kohleblock und Jahr in die Atmosphäre.

Gleichzeitig setzt das europäische Wasserrecht dem Eintrag von
Quecksilberemissionen aus Kohlekraftwerken enge Grenzen. Ihre
Einhaltung ist bereits jetzt im Rahmen von
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu beachten,
schreiben die beiden Gutachter Prof. Dr. Wolfgang Köck und Dr. Stefan
Möckel vom Umweltforschungszentrum der Universität Leipzig. So
fordere die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dass der Eintrag
prioritärer gefährlicher Stoffe, zu denen Quecksilber wegen seiner
hohen Giftigkeit und Fähigkeit zur Anreicherung zählt, bis 2028
vollständig und ausnahmslos zu beenden ist. Außerdem sind in der
europäischen Richtlinie prioritäre Stoffe (RL 2008/105/EG) äußerst
strenge Grenzwerte für den Quecksilbergehalt in Gewässern und den
darin befindlichen Lebewesen festgelegt. Ihre Einhaltung muss
ebenfalls spätestens bis 2028 gewährleistet sein. Wenn Maßnahmen zur
Begrenzung der Emissionen – also etwa die Reinigungstechniken für
Abwasser und Abluft – die Einhaltung der Grenzwerte nicht
gewährleisten, habe dies Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit
eines solchen Kraftwerks, heißt es in dem Gutachten weiter.

Naturgemäß haben heute erteilte Genehmigungen für Kohlekraftwerke
in Anbetracht durchschnittlicher Laufzeiten von 40 bis 50 Jahren
langfristige Auswirkungen auf die Gewässersituation. Mit der
Zulassung von Kohlekraftwerken würden daher Quecksilberemissionen
genehmigt, die die Einhaltung der bis spätestens 2028 zwingend
vorgegebenen Ziele der WRRL und der Richtlinie zu den prioritären
Stoffen schon heute faktisch unmöglich machen würden. Das aber wäre
ein Verstoß gegen die so genannte verbindliche Vorwirkung, die die
beiden EU-Richtlinien bereits jetzt entfalten.

„Die Energieversorger sollten zwingende europarechtliche
Regelungen endlich zur Kenntnis nehmen“, erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. „Neue Kohlekraftwerke sind
nicht nur umwelt-, klima- und energiepolitisch Technologien von
vorgestern. Die Verantwortlichen müssen sich im Klaren darüber sein,
dass sie mit ihren Investitionen in Quecksilber emittierende Anlagen
ein hohes rechtliches und damit auch ökonomisches Risiko eingehen. “
Die DUH gehe davon aus, dass die Genehmigungsbehörden in
Schleswig-Holstein bei ihrer Entscheidung zu den beantragten
Kohlekraftwerken die bindenden europarechtlichen Vorgaben beachten
werden.

Das Rechtsgutachten „Quecksilberbelastungen von Gewässern durch
Kohlekraftwerke – Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit“ finden
Sie zum Download unter: http://www.duh.de/fileadmin/user_upload/downl
oad/Projektinformation/Kohlekraftwerke/Rechtsgutachten_Quecksilber_Ko
hleKW.pdf

Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Mobil: 0151 55016943, Tel.: 030 2400867-0,
E-Mail: baake@duh.de

Jürgen Quentin, Projektleiter Anti-Kohle-Kampagne, Hackescher Markt
4, 10178 Berlin, Mobil: 0151 14563676, Tel. 030 2400867-95
E-Mail: quentin@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-0,
E-Mail: rosenkranz@duh.de