Aktuelle Gesetzeslage Insolvenzrecht Dresden – Insolvenzrecht Chemnitz
Am 01.01.1999 ist die Insolvenzordnung in Kraft getreten. Eine der wesentlichen Neuen¬gen ist es, dass die in der alten Konkursordnung enthaltenen Vorrechte für Fiskus, Sozialversicherung und Arbeitnehmer abgeschafft wurden. Alle Gläubiger mit Vermögensansprüchen sind gemäß § 38 InsO Insolvenzgläubiger. Die Insolvenzgläubiger stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Neue Gesetzeslage Insolvenzrecht Dresden – Insolvenzrecht Chemnitz Chemnitz
Die Bundesregierung plant nun die Wiedereinführung des „Fiskusvorrechts“. Einzelheiten zu den gesetzlichen Regelungen sind noch nicht bekannt. Begründet wird dies in der Pressemitteilung vom 07.06.2010 („Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“, www.bundesfinanzministerium.de) damit, man wolle die öffentliche Hand anderen Gläubigern wieder gleich stellen. Die Maßnahme solle jährliche Steuereinnahmen von 500 Mio Euro bringen. Vor allem die Banken hätten von der neuen Insolvenz profitiert.
Kritische Stellungnahme Insolvenzrecht Dresden – Insolvenzrecht Chemnitz
Im Rahmen einer Insolvenz gibt es nicht nur den Fiskus und die Banken. Wenn die Ban¬ken in vielen Insolvenzen gut dastehen, dann liegt das in erster Linie an den ihr übertrage¬nen Sicherheiten (Grundpfandrechte, Abtretungen usw.). De facto würde das Fiskusvorrecht andere Insolvenzgläubiger wie Lieferanten und Arbeitnehmer schwächen. Auch ist zu erwarten, dass durch das Fiskusvorrecht die Bereitschaft der Finanzverwaltung sinkt, sich an Unternehmenssanierungen zu beteiligen, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.