Das kuriose Foto wirft jedoch ein Schlaglicht darauf, wie fehleranfällig Geschwindigkeitsmessungen in der Praxis sind. Die Gerätehersteller weisen zwar unermüdlich auf die angebliche Unfehlbarkeit ihrer Messgeräte bei richtiger Anwendung hin. Doch hapert es nicht selten an der Befolgung der Bedienungsanleitung. Infolge der Personalknappheit bei der Polizei liegt die Vermutung nahe, dass bei einer Massenjagdveranstaltung wie dem Blitzmarathon auch mal weniger gründlich geschultes Personal zum Schuss kommt, daneben schießt oder schon mal den Falschen trifft.
Darüber hinaus haben zahlreiche Tests ergeben, dass auch die hinter den Messgeräten stehende Technik nicht immer fehlerfrei arbeitet. So werden bei einem Radargerät beispielsweise die vom Messgerät ausgesandten Radarwellen von dem gemessenen Fahrzeug reflektiert, wobei sich die Frequenz der Welle ? abhängig von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs ? ein wenig verändert. Diese Änderung wird registriert und daraus das Fahrzeugtempo ermittelt. Hierzu müssen die Radargeräte in einem bestimmten Winkel zur Straße aufgestellt sein ? schon kleine Abweichungen verursachen Messfehler.
Radargeräte liefern also zum einen nur dann korrekte Ergebnisse, wenn sie auch richtig aufgestellt wurden. Zum anderen stellt sich immer wieder die Frage, ob nicht ein anderes Objekt ? wie beispielsweise in dem obigen Foto das hinter dem Pferd fahrende Fahrzeug ? die Messung ausgelöst haben könnte. Grundsätzlich reicht für die Auslösung ein reflektierender Gegenstand, wobei sich in Versuchen gezeigt hat, dass nicht immer der dem Messgerät nächste Gegenstand oder derjenige mit der größten Reflexionsfläche die Messung auslöst.
In folgenreicheren Fällen als diesem kann es sich daher lohnen, mit einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu sprechen. Nur möglichst frühzeitig sollte man das tun. Im Blog und auf der Website der Kanzlei findet man viele nützliche Informationen, was man mit der Anwendung von Verkehrsrecht und Bußgeldrecht gegen Radarmessfehler und zur Begrenzung eines drohenden hohen Strafmaßes in bestimmten Fällen tun kann.
Autor dieses Beitrags: Rechtsanwalt Udo Reissner, Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen, Augsburg / Starnberg.