1. Öffnen Sie den Beamten die Tür. Bleiben Sie freundlich und behalten die Ruhe. Keine Angst vor der Polizeiuniform.
2. Widersprechen Sie deutlich vernehmbar der Hausdurchsuchung. Dies wird i.d.R. nichts Nutzen, aber muss von den Beamten protokolliert werden.
3. Machen Sie zu der Ihnen vorgeworfenen Straftat keine Angaben. Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand gegen das Vorgehen der Polizisten. Die Gedanken sind frei!
4. Notieren Sie sich bitte die Namen der Beamten. Lassen Sie sich davon bitte nicht abhalten. Nur so kann ggf. Fehlverhalten nachträglich sanktioniert werden.
5. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Durchsuchungsbefehl vorlegen. Widersprechen Sie noch einmal der Aufforderung, dass die Beamten Ihre Wohnung betreten durften.
6. Wenn kein Durchsuchungsbefehl vorliegt und sich die Beamten auf „Gefahr im Verzug“ berufen, lassen Sie sich von den Beamten erklären, worin diese „Gefahr“ bitte bestehen soll.
7. Wenn die Beamten bestimmte Gegenstände suchen und Sie der festen Auffassung sind, die Beamten werden diese Gegenstände sowieso in der Wohnung finden, können Sie diese Gegenstände den Beamten auch zeigen. So vermeiden Sie ggf. unliebsame „Zufallsfunde“, wenn alles in Ihrer Wohnung auf den Kopf gestellt wird.
8. Rufen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Strafverteidiger noch während der Hausdurchsuchung an. Vielleicht kann dieser noch während der Hausdurchsuchung dazu kommen oder zumindest telefonisch auf die Vorgehensweise der Beamten einwirken!
9. Lassen Sie sich auf jeden Fall ein Gegenstandsverzeichnis der beschlagnahmten Sachen geben. Achten Sie darauf, dass dieses Verzeichnis die mitgenommenen Gegenstände genau bezeichnet und aufführt. Widersprechen Sie der Mitnahme der Gegenstände noch einmal ausdrücklich!
10. Bestehen Sie darauf, dass die Beamten Ihnen eine Ausfertigung des Durchsuchungsbefehls, des Gegenstandsverzeichnisses und des Protokolls aushändigen. Lassen Sie sich nicht einschüchtern oder bei Seite drängen!