Rechtsschutzversicherung – die Leistungsart Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Ein Baustein der Rechtsschutzversicherung ist die Leistung zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestehenden Pacht- und Mietverhältnissen und sonstigen Nutzungsverhältnissen, weiterhin betrifft es die Rechte, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteilen zum Gegenstand haben.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

In § 2 der allgemeinen Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung wird festgehalten, welche Leistungsarten versichert sind. Die Leistungen beziehen sich also auf Streitigkeiten aus Verträgen und Streitigkeiten um Rechte.

Verträge können verschieden gestaltet sein: Mietverträge berechtigen den Mieter zur Nutzung einer Mietsache gegen Entgelt, wie z. B. bei einer Mietwohnung. Beim Pachtvertrag kann der Nutzer neben der Nutzung der Pachtsache auch die daraus resultierenden Erträge gegen Entgelt einbehalten, z. B. bei der Nutzung einer Gaststätte und der Gewinne aus der Bewirtung. Unter einem sonstigen Nutzungsverhältnis versteht man z. B. die Erbbauberechtigung, durch die Nutzer es ermöglicht wird auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu erreichten. Die absoluten Rechte an Gebäuden oder Gebäudeteilen können vielfältig gestaltet sein. Hier sind z. B. Wegerechte oder Nießbrauch zu nennen.

Streitigkeiten rund um das Thema Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz sind in Deutschland an der Tagesordnung. Gerichte werden häufig damit beschäftigt, auch die Rechtsschutzversicherung muss mittlerweile sehr häufig mit in diese Rechtsstreitigkeiten eingreifen.

Eine häufige Variante ist der Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter, in der sich der Mieter der Kündigung durch den Vermieter zur Wehr setzen möchte. Diese Streitigkeit ist im Bereich der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Häufig wird über die Nutzungsrechte an Grundstücken gestritten. Vielfach sind in Grundbüchern Wegerechte eingetragen, die es zulassen, das Dritte über das eigene Grundstück zum Nachbargrundstück gelangen können. Und das sorgt vielfach für Streit, etwa wenn die Frequentierung sehr hoch ist oder der betroffenen Grundstückseigner durch Lärmbelastung betroffen ist.

Schnell kann es passieren: In einer Ortschaft hat in einer engen Kurve ein LKW eine Fassade eines Wohngebäudes beschädigt. Hier springt auch der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ein, da eine Eigentumsverletzung an einem Gebäude vorliegt. Der Schadensersatz-Rechtsschutz greift in diesem Fall nicht.

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