Regelmäßig entsorgen mittelständische und große Unternehmen ihre gebrauchten IT-Geräte inklusive der Festplatten und der sich auf diesen befindlichen Daten. Eine solche Vorgehensweise eröffnet zum einen neue Wege der Industriespionage, zum anderen liegt unter Umständen ein Datenschutzverstoß vor, der mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann. Auch eine Rückgabe von ungelöschten Leasinggeräten an eine Leasinggesellschaft kann mitunter gravierende datenschutzrechtliche Probleme mit sich bringen.
Werden gebrauchte PC-Systeme recycelt, können ungelöschte und funktionsfähige Festplatten samt Unternehmensgeheimnissen und personenbezogenen Daten später sogar in Online-Aktionshäusern auftauchen. Ein Datenskandal kann entstehen und ein Unternehmen kann in die öffentliche Kritik geraten. Weitreichende Folgen kann es auch haben, wenn Unternehmensinterna ungewollt öffentlich werden. Wenn beispielsweise die Pläne eines Prototyps vor einer Marktreife an die Öffentlichkeit geraten, kann dies kritische, gar existenzbedrohende Auswirkungen auf ein Unternehmen haben.
Auch firmeninterne Daten, wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen unterliegen dem besonderen Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes. Neuartige Kopierer enthalten Festplatten. Unter Umständen werden alle mit einem Gerät angefertigten Kopien auf einer internen Festplatte abgelegt. Welches Unternehmen bedenkt eine Löschung einer Festplatte eines Fotokopierers, wenn ein Gerät defekt ist oder ausgemustert wird?