Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt drängt auf
eine gesetzliche Mindestlohnregelung für die Zeitarbeit. „Die
Erstreckung des flächendeckenden Mindestlohnes auf Zeitarbeitsfirmen
mit Sitz im europäischen Ausland muss ab 1. Mai 2011 gesichert sein“,
sagte Hundt der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). Ansonsten
befürchte er, „dass zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen aus Polen ihre
Mitarbeiter unter unseren tariflichen Mindestlöhnen anbieten“.
Deshalb plädiere er dafür, so Hundt, dass die Ausweitung des
Mindestlohnes „rechtzeitig und kurzfristig durch eine gesetzliche
Regelung ermöglicht“ werde. „Wenn das nicht geschieht, droht die
Zeitarbeit in Deutschland beschädigt oder gar gefährdet zu werden.“
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