Ein Kommentar von Klaus Peter Kühn:
Die Deutsche Bahn war formal gar nicht an dem Verfahren beteiligt,
in dem der Bundesgerichtshof sein bahnbrechendes Urteil verkündet
hat. Und doch wird der Richterspruch die Geschäftspolitik des
Konzerns weit über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr und NRW hinaus
beeinflussen. Die Richter haben die Praxis, einen Teil der Aufträge
für den regionalen Schienenverkehr direkt zu vergeben, grundsätzlich
infrage gestellt. An europaweiten Ausschreibungen führt kaum noch
etwas vorbei. Die Deutsche Bahn als Marktführer hat bislang von
„Direktvergaben“ am stärksten profitiert. Ab sofort bietet die
Konkurrenz bei jedem Vergabeverfahren mit. Dem Fahrgast
beziehungsweise Steuerzahler kann das nur recht sein. Im Zweifel wird
das Mehr an Wettbewerb die Preise dämpfen, in jedem Fall wird es die
Qualität steigern. Denn selbst scharfe Kritiker des Bahnkonzerns
räumen ein, dass die Deutsche Bahn dort, wo sie einen Auftrag im
Wettbewerb gewonnen hat, besser fährt als zuvor. Die Fahrgäste an
Rhein und Ruhr müssen keine Nachteile aus dem jetzt herrschenden
juristischen Vertrags-Kuddelmuddel fürchten. Für die Deutsche Bahn
ist der NRW-Markt viel zu wichtig – und die Konkurrenz steht ja am
Start.
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