Die Bundesregierung wird keinen eigenen Antrag
zum Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht
stellen. Das geht aus dem Kabinettsbeschluss hervor, den die
Bundesregierung an diesem Mittwoch beschließen will und der der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe)
vorliegt. Die Entscheidung des Bundesrats, einen Verbotsantrag zu
stellen, nehme die Bundesregierung „mit Respekt zur Kenntnis“, heißt
es. Die Bundesbehörden, allen voran das Bundesamt für
Verfassungsschutz, hätten „in bedeutendem Umfang zur Sammlung des
dafür relevanten Materials beigetragen“, heißt es weiter. Dies werde
man fortsetzen. Darüber hinaus halte die Bundesregierung einen
„zusätzlichen eigenen Verbotsantrag für nicht erforderlich“. Die
Bekämpfung und Ächtung des Rechtsextremismus sei eine politische und
gesellschaftliche Daueraufgabe.
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