Gegen massive Proteste der Fraktionsführungen
hat Bundestagspräsident Norbert Lammert im Rederecht-Streit
Rückendeckung von den zuständigen Bundestagsjuristen bekommen. „Wir
sind zu dem Ergebnis gekommen, dass in der
Euro-Rettungsschirm-Debatte das Rederecht für die Abgeordneten
Schäffler und Willsch zulässig war“, sagte der Vorsitzende des
Geschäftsordnungsausschusses, Thomas Strobl (CDU), der „Rheinischen
Post“ (Donnerstagausgabe). Lammert hatte den Euro-Rebellen von CDU
und FDP, Klaus-Peter Willsch und Frank Schäffler, jeweils rund fünf
Minuten Redezeit eingeräumt, obwohl sie wegen abweichender Meinung
von ihren eigenen Fraktionen nicht als Redner angemeldet worden
waren. Daraufhin hatten die Fraktionsführungen von Koalition und
Opposition im Ältestenrat den Bundestagspräsidenten einen Rüffel
erteilt und ihn offiziell aufgefordert, zur bewährten Praxis
zurückzukehren. Strobl sagte nun, das Rederecht für die Abweichler
sei in diesem Fall nicht nur zulässig, sondern seiner Meinung nach
sogar „angebracht und notwendig gewesen, um den Sinn einer
parlamentarischen Beratung zu erfüllen“. Allerdings sei dies kein
Maßstab für alle Debatten. Die Gefahr sei zu groß, dass sonst
Abgeordnete versucht wären, über Meinungen, die nur in Nuancen von
der Fraktionsrichtung abweichen, zusätzliches Rederecht
herauszuschlagen.
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