Rheinische Post: Ein hartes, aber wegweisendes Urteil

In einer rasch alternden Gesellschaft steigt
auch die Zahl der Pflegebedürftigen, die trotz Pflegeversicherung auf
zusätzliche finanzielle Hilfe angewiesen sind. Der Bundesgerichtshof
hat mit seinem Urteil den Weg bestätigt, wie die Gesellschaft diese
Herausforderung bewältigen kann: Wenn Kinder finanziell in der Lage
sind, müssen sie ihre Eltern unterstützen – auch bei zerrütteten
Verhältnissen. Dann springt die Solidargemeinschaft nicht ein. Dieses
Urteil ist im Einzelfall hart, zumal der Sohn sich vergeblich um
Kontakt zum Vater bemüht hatte. In seiner Grundsätzlichkeit aber ist
das Urteil richtig. Es verweist unsere Gesellschaft auf ein wichtiges
Grundprinzip: Die Menschheit ist nur überlebensfähig, wenn sich
Eltern und Kinder sowie Kinder und Eltern bedingungslos umeinander
kümmern. Im Sozialstaat ist es uns gelungen, viele Risiken zu
solidarisieren und die Verantwortung für den Einzelnen erträglich zu
gestalten. Doch das Prinzip stößt immer wieder an Grenzen, da der
Sozialstaat bezahlbar bleiben muss. Im Übrigen müssen nicht nur
Kinder für ihre Eltern zahlen, selbst wenn diese den Kontakt
abgebrochen haben. Auch Eltern stehen für ihre Kinder in der Pflicht,
unabhängig vom gegenseitigen Verhältnis.

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