Rheinische Post: EU-Kommission rudert bei Ehrenamts-Verbot für Berufstätige zurück

Berufstätige müssen nicht länger befürchten,
dass ihnen eine ehrenamtliche Nebentätigkeit künftig gesetzlich
untersagt wird. Das bestätigte die EU-Kommission in Brüssel der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). „Die
Kommission ist sich bewusst, dass freiwillige Feuerwehrleute eine
Sonderrolle spielen und in vielen Mitgliedstaaten besonders in
ländlichen Gebieten bei Notfällen unverzichtbar sind“, sagte eine
Sprecherin der Kommission. Das Thema sei deshalb vom Tisch. Die
Nachricht, dass europaweit eine zusätzliche ehrenamtliche Tätigkeit
zeitlich Bestandteil der 48-Stunden-Arbeitswoche werden sollte, hatte
in Deutschland für große Unruhe gesorgt. Diese Obergrenze hätte
Hundertausenden Berufstätigen die Mitarbeit bei den Freiwilligen
Feuerwehren, dem Roten Kreuz, den Hilfsdiensten, dem
Reservistenverband oder dem Technischem Hilfswerk unmöglich gemacht.
Je nach juristischer Auslegung des Begriffs „berufsähnliche
Tätigkeiten“ wären auch Trainer in Sportvereinen,
Karnevalsfunktionäre oder Führungskräfte in Schützenbruderschaften
betroffen gewesen.

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