Sechs Jahre – es klingt nach einem harten
Strafmaß, mit dem das Bonner Landgericht die Gewalttat eines
radikalen Islamisten gegen drei Polizeibeamte geahndet hat. Der
Salafist war im gesteuerten Aufruhr gegen die
Mohamed-Karikaturen-Provokation in Bonn in diesem Frühjahr mit dem
Messer auf die Beamten losgegangen. Zwei hatte er mit tiefen
Schnitten schwer verletzt. Nach der Feststellung des Gerichtes hätten
die Polizisten um ein Haar auch verbluten können. Sechs Jahre sind
ein klares Signal, dass der Staat radikalreligiös motiviertes Wüten
nicht hinnimmt. Aber das Strafmaß steht nicht nur unter dem Vorbehalt
der Revision, könnte nicht nur in eine Ausweisung des 26-jährigen
Deutsch-Türken münden. Es ist auch zu befürchten, dass es seinen
Zweck verfehlt. Denn der Salafist erkennt das Gericht nicht an, will
sich nur dem Urteil Allahs stellen und bedauert nur eines: dass sein
Messer nicht noch schärfer gewesen ist. Damit bringt er sich bewusst
in die Nähe von Mordmotiven. Dass er trotz Anratens seines Anwaltes
jegliche Äußerung von Reue ablehnte, lässt erschaudern. Da ist einer
willens, jederzeit erneut zuzuschlagen. Das zeigt die Grenzen des
Strafrechtes bei fanatisierten, brandgefährlichen Islamisten.
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