Rheinische Post: Hartz IV: Höheres Schonvermögen ohne Wirkung

Die Erhöhung des Schonvermögens für
Hartz-IV-Empfänger von 250 auf 750 Euro pro Lebensjahr bleibt ohne
Wirkung. „Nach unseren Beobachtungen hat die Erhöhung des
Schonvermögens in der Praxis keine relevante Rolle gespielt“, sagte
der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, der in
Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe). „Wir
hatten bereits mit den alten Freibetragsregelungen kaum Ablehnungen
wegen zu hohen Vermögens. Die Realität sieht eher so aus, dass wir in
der Grundsicherung über verschuldete Haushalte sprechen und nicht
über ein zu dickes Sparbuch.“ Seit Mitte April können
Hartz-IV-Empfänger insgesamt bis 48 750 Euro als Altersvorsorge
behalten, dreimal so viel wie zuvor.

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