Je mehr Details des spekulationsbesessenen
Steuerhinterziehers Hoeneß ans Licht kommen, desto schwieriger wird
es für ihn, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Handelt es sich
bei der zusätzlichen Summe von 15 Millionen Euro um nicht verjährte
Steuervergehen, so muss sich der Bayern-Präsident auf eine
Gefängnisstrafe einstellen. Will er damit zeigen, dass er auch
verjährte Sünden bereut, könnte er sich vielleicht retten. So oder so
– der Fall Hoeneß hat den Steuerbetrug aus der trüben Zone der
Kavaliersdelikte herausgeholt und dorthin verschoben, wo er
hingehört: in den Bereich der Straftaten. Selbst Personen, die viel
Steuern gezahlt haben oder mit ihrem Geld anderen geholfen haben,
müssen sich an staatliche Gesetze halten, die ihnen wie allen anderen
den Zwang zur Steuerzahlung auferlegen. Mit dem Ende des
Kavaliersdelikts könnte auch ein zweites Unikum des deutschen
Strafrechts fallen – die Selbstanzeige. Für kein anderes Vergehen
gibt es Straffreiheit, wenn man es rechtzeitig zugibt. Deshalb
brauchen wir das Ende der Straffreiheit. Dank der Steuer-CDs und der
Zugeständnisse etlicher Steuerparadiese kann der Staat auf dieses
Instrument der Einnahmeerzielung verzichten.
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