Union und FDP wollen Aktionäre von
börsennotierten Unternehmen künftig dazu verpflichten, in der
jährlich stattfindenden Hauptversammlung über die Vorstandsbezüge zu
entscheiden. Das geht aus der Beschlussvorlage für den
Koalitionsausschuss von Union und FDP am Donnerstagabend hervor, die
der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe)
vorliegt. Das Aktienrecht soll geändert werden, um die Rechte der
Eigentümer zu stärken. „Hierfür sollen den Hauptversammlungen
börsennotierter Aktengesellschaften die obligatorische Aufgabe
übertragen werden, über das System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder eine für den Aufsichtsrat verbindliche
Entscheidung zu treffen“, heißt es in der Vorlage. Der
Koalitionsausschuss bitte die Koalitionsfraktionen in Abstimmung mit
der Bundesjustizministerin eine entsprechende Änderung des
Aktiengesetzes in die laufende Aktienrechtsnovelle einzubringen.
Außerdem haben sich Union und FDP darauf geeinigt, erneut einen
Gesetzentwurf mit den im Bundesrat bislang gescheiterten Maßnahmen
zur Vereinfachung des Steuerrechts einzubringen. So sollen die
Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem
die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen reduziert, das Taschengeld
für Mitglieder des Bundesfreiwilligendienstes steuerlich freistellt
sowie „EU-rechtlich zwingende“ Korrekturen im Steuerrecht vorsieht.
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